Random Post: Kinderkliniken Hamburg
RSS .92| RSS 2.0| ATOM 0.3
  • Home
  • Impressum
  • Über Kinder Blog Hamburg
  •  

    U6 und U7 Erinnerungen">U6 und U7 Erinnerungen

    Die Stadt Hamburg erinnert Eltern an den U6 & U7 Termin beim Kinderarzt. (Foto: Marcel Hol / sxc.hu)

    Die Stadt Ham­burg erin­nert Eltern an den U6 & U7 Ter­min beim Kin­der­arzt. (Foto: Mar­cel Hol / sxc.hu)

    Im 10. und im 12. Lebens­mo­nat kön­nen junge Eltern ab jetzt Post von der Behörde für Sozia­les, Fami­lie, Gesund­heit und Ver­brau­cher­schutz erwar­ten. In dem Schrei­ben will die Behörde an die anste­hende U6 bzw. U7 Unter­su­chung erin­nern.  Hier­mit soll eine bes­sere Nut­zung der Früh­er­ken­nungs­un­ter­su­chun­gen für Kin­der erreicht wer­den. Durch die Unter­su­chun­gen kön­nen früh­zei­tig Krank­hei­ten und eine Gefähr­dung der nor­ma­len, alter­s­ent­spre­chen­den kör­per­li­chen und geis­ti­gen Ent­wick­lung von Kin­dern ent­deckt wer­den. Ein wei­te­res Ziel ist die Auf­de­ckung mög­li­cher Kin­der­schutz­fälle durch den Kinderarzt.

    Wir wol­len, dass Kin­der in Ham­burg gesund auf­wach­sen und die Hil­fen erhal­ten, die sie dazu benö­ti­gen“, so Gesund­heits– und Fami­li­en­se­na­tor Diet­rich Wer­sich. „Die Teil­nah­mera­ten an den U-Untersuchungen sind bereits recht hoch. Durch den Modell­ver­such wol­len wir nun pro­bie­ren, ob wir neben ande­ren vor­han­de­nen Ansät­zen, durch die­ses struk­tu­rierte Ein­la­dungs– und Mel­de­we­sen die Raten noch erhö­hen kön­nen und dar­über hin­aus even­tu­elle Ver­nach­läs­si­gungs­fälle ent­de­cken, die bis­lang unent­deckt waren. Gemein­sam mit den Bezir­ken könn­ten wir dann ein­grei­fen und den Fami­lien not­wen­dige Hil­fen zukom­men lassen.“

    Im Rah­men des zwei­jäh­ri­gen Modell­ver­suchs sol­len die Sor­ge­be­rech­tig­ten von circa 33.000 Kin­dern in Ham­burg durch Anschrei­ben einer zen­tra­len Stelle zu den Kin­der­früh­er­ken­nungs­un­ter­su­chun­gen U6 und U7 jähr­lich an die Teil­nahme erin­nert wer­den. Das Ein­woh­ner­mel­de­re­gis­ter mel­det hier­für die für das Erin­ne­rungs– und Mel­de­we­sen not­wen­di­gen Daten aller Kin­der im Alter vom ach­ten bis zum acht­und­zwan­zigs­ten Monat an die zen­trale Stelle. Diese ver­schickt ein Erin­ne­rungs­schrei­ben mit einer Karte an die Per­so­nen­sor­ge­be­rech­tig­ten. Die Karte soll dem der Ärztin/ dem Arzt vor­ge­legt und durch sie/ ihn nach der Unter­su­chung abge­zeich­net an die Zen­trale Stelle zurück geschickt werden.

    Sollte keine Rück­mel­dung erfol­gen, so wer­den die Sor­ge­be­rech­tig­ten erneut ange­schrie­ben. Bleibt der Besuch beim Arzt wei­ter­hin aus, wird das zustän­dige bezirk­li­che Gesund­heits­amt ein­ge­schal­tet. Von dort erfolgt eine Ein­la­dung zu einem per­sön­li­chen Gespräch, bei dem die Sor­ge­be­rech­tig­ten erneut über das kos­ten­lose Ange­bot zur Früh­er­ken­nung von Krank­hei­ten bei ihrem Kind infor­miert und über den hohen Stel­len­wert auf­ge­klärt wer­den, den die Unter­su­chung für ein gesun­des Auf­wach­sen hat. Bei Bedarf wer­den die Eltern auch dabei unter­stützt ihrem Kind die Teil­nahme an die­ser Unter­su­chung zu ermöglichen.

    Wei­tere Informationen

    Hinterlasse eine Antwort

    *

    Spam Protection by WP-SpamFree