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    U6 und U7 Erinnerungen

    Die Stadt Hamburg erinnert Eltern an den U6 & U7 Termin beim Kinderarzt. (Foto: Marcel Hol / sxc.hu)

    Die Stadt Hamburg erinnert Eltern an den U6 & U7 Termin beim Kinderarzt. (Foto: Marcel Hol / sxc.hu)

    Im 10. und im 12. Lebensmonat können junge Eltern ab jetzt Post von der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz erwarten. In dem Schreiben will die Behörde an die anstehende U6 bzw. U7 Untersuchung erinnern.  Hiermit soll eine bessere Nutzung der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder erreicht werden. Durch die Untersuchungen können frühzeitig Krankheiten und eine Gefährdung der normalen, altersentsprechenden körperlichen und geistigen Entwicklung von Kindern entdeckt werden. Ein weiteres Ziel ist die Aufdeckung möglicher Kinderschutzfälle durch den Kinderarzt.

    „Wir wollen, dass Kinder in Hamburg gesund aufwachsen und die Hilfen erhalten, die sie dazu benötigen“, so Gesundheits- und Familiensenator Dietrich Wersich. „Die Teilnahmeraten an den U-Untersuchungen sind bereits recht hoch. Durch den Modellversuch wollen wir nun probieren, ob wir neben anderen vorhandenen Ansätzen, durch dieses strukturierte Einladungs- und Meldewesen die Raten noch erhöhen können und darüber hinaus eventuelle Vernachlässigungsfälle entdecken, die bislang unentdeckt waren. Gemeinsam mit den Bezirken könnten wir dann eingreifen und den Familien notwendige Hilfen zukommen lassen.“

    Im Rahmen des zweijährigen Modellversuchs sollen die Sorgeberechtigten von circa 33.000 Kindern in Hamburg durch Anschreiben einer zentralen Stelle zu den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U6 und U7 jährlich an die Teilnahme erinnert werden. Das Einwohnermelderegister meldet hierfür die für das Erinnerungs- und Meldewesen notwendigen Daten aller Kinder im Alter vom achten bis zum achtundzwanzigsten Monat an die zentrale Stelle. Diese verschickt ein Erinnerungsschreiben mit einer Karte an die Personensorgeberechtigten. Die Karte soll dem der Ärztin/ dem Arzt vorgelegt und durch sie/ ihn nach der Untersuchung abgezeichnet an die Zentrale Stelle zurück geschickt werden.

    Sollte keine Rückmeldung erfolgen, so werden die Sorgeberechtigten erneut angeschrieben. Bleibt der Besuch beim Arzt weiterhin aus, wird das zuständige bezirkliche Gesundheitsamt eingeschaltet. Von dort erfolgt eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch, bei dem die Sorgeberechtigten erneut über das kostenlose Angebot zur Früherkennung von Krankheiten bei ihrem Kind informiert und über den hohen Stellenwert aufgeklärt werden, den die Untersuchung für ein gesundes Aufwachsen hat. Bei Bedarf werden die Eltern auch dabei unterstützt ihrem Kind die Teilnahme an dieser Untersuchung zu ermöglichen.

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